QCG-Förderung für ArbeitgeberRechtsstand Juli 2026 · Geprüft nach § 82 SGB III
Partnernetzwerk

Passende AZAV-Bildungspartner statt beliebiger Kurslisten.

Wir gleichen Weiterbildungsziel, Zielgruppe, Format und Zeitfenster mit zugelassenen Maßnahmen passender Bildungsträger ab.

Unsere Prüfkriterien

Vier Signale für eine belastbare Empfehlung.

Eine AZAV-Zulassung ist Voraussetzung, aber nicht das einzige Qualitätsmerkmal.

01

Trägerzulassung

Gültige AZAV-Zulassung als formale Basis.

02

Maßnahmenzulassung

Konkreter Kurs ist förderfähig zugelassen.

03

Fachliche Passung

Curriculum, Zielgruppe und Lernformat stimmen.

04

Antragserfahrung

Saubere Unterlagen und realistische Zeitplanung.

So entsteht ein Match

Bedarf zuerst, Anbieter danach.

  1. Wir klären Rolle, Lernziel, Vorkenntnisse, Zeitfenster und bevorzugtes Format.
  2. Wir grenzen Kurse aus, deren Umfang, Niveau oder Zulassung nicht zum Vorhaben passt.
  3. Erst dann werden geeignete Bildungspartner um konkrete Maßnahmendaten gebeten.
  4. Das Unternehmen entscheidet selbst über Anbieter und Vertrag; die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderung.
Was wir nicht behaupten

AZAV ist notwendig, aber kein Qualitätssiegel für jede Lage.

Eine Zulassung bestätigt formale Voraussetzungen. Sie garantiert weder, dass ein Kurs zur Kompetenzlücke passt, noch dass Betreuung, Lerntempo und Transfer für Ihr Team optimal sind.

Wir veröffentlichen keine erfundenen Bestenlisten und keine bezahlten Rankings. Besteht noch kein ausreichend passender Partner, kommunizieren wir das, statt einen beliebigen Kurs als Empfehlung darzustellen.

Transparenz

So verdient Förderchance Geld.

Für anfragende Unternehmen ist unser Service kostenfrei. Förderchance erhält im Erfolgsfall eine Vergütung vom Bildungspartner.

Diese Vermittlungsrolle legen wir offen. Sie ändert nichts daran, dass die Agentur für Arbeit unabhängig über die Förderung entscheidet und das Unternehmen den Vertrag über die Weiterbildung mit dem Bildungsträger schließt.

Sie sind Bildungsträger?

Erfahren Sie, welche Anfragen wir qualifizieren und wie eine Partnerschaft aussehen kann.

Partner werden

Fordern Sie für jedes Angebot dieselben Angaben an.

  • konkrete Maßnahmenbezeichnung und Maßnahmennummer
  • Gesamtstunden, Lernzeiten, Format und Fehlzeitenregeln
  • Vorkenntnisse, Betreuung und Form der Lernerfolgskontrolle
  • Praxisprojekt und Unterstützung beim betrieblichen Transfer
  • vollständige Kosten sowie mögliche Zusatzkosten

Vermittlungsvergütung ist ein Interessenkonflikt.

Weil Förderchance im Erfolgsfall vom Bildungspartner vergütet werden kann, besteht ein wirtschaftlicher Anreiz zur Vermittlung. Wir machen diesen Anreiz sichtbar. Er ersetzt kein fachliches Matching und keine eigene Angebotsprüfung des Unternehmens.

Wenn ein Partner oder Kurs nicht passt

Teilen Sie uns konkrete Abweichungen bei Inhalt, Erreichbarkeit, Zulassung oder Beratung mit. Solche Rückmeldungen werden geprüft und können dazu führen, dass Anfragen nicht mehr an einen Partner vermittelt werden.

Checkliste zur Maßnahmenprüfung →