Trägerzulassung
Gültige AZAV-Zulassung als formale Basis.
Wir gleichen Weiterbildungsziel, Zielgruppe, Format und Zeitfenster mit zugelassenen Maßnahmen passender Bildungsträger ab.
Eine AZAV-Zulassung ist Voraussetzung, aber nicht das einzige Qualitätsmerkmal.
Gültige AZAV-Zulassung als formale Basis.
Konkreter Kurs ist förderfähig zugelassen.
Curriculum, Zielgruppe und Lernformat stimmen.
Saubere Unterlagen und realistische Zeitplanung.
Eine Zulassung bestätigt formale Voraussetzungen. Sie garantiert weder, dass ein Kurs zur Kompetenzlücke passt, noch dass Betreuung, Lerntempo und Transfer für Ihr Team optimal sind.
Wir veröffentlichen keine erfundenen Bestenlisten und keine bezahlten Rankings. Besteht noch kein ausreichend passender Partner, kommunizieren wir das, statt einen beliebigen Kurs als Empfehlung darzustellen.
Für anfragende Unternehmen ist unser Service kostenfrei. Förderchance erhält im Erfolgsfall eine Vergütung vom Bildungspartner.
Diese Vermittlungsrolle legen wir offen. Sie ändert nichts daran, dass die Agentur für Arbeit unabhängig über die Förderung entscheidet und das Unternehmen den Vertrag über die Weiterbildung mit dem Bildungsträger schließt.
Erfahren Sie, welche Anfragen wir qualifizieren und wie eine Partnerschaft aussehen kann.
Weil Förderchance im Erfolgsfall vom Bildungspartner vergütet werden kann, besteht ein wirtschaftlicher Anreiz zur Vermittlung. Wir machen diesen Anreiz sichtbar. Er ersetzt kein fachliches Matching und keine eigene Angebotsprüfung des Unternehmens.
Teilen Sie uns konkrete Abweichungen bei Inhalt, Erreichbarkeit, Zulassung oder Beratung mit. Solche Rückmeldungen werden geprüft und können dazu führen, dass Anfragen nicht mehr an einen Partner vermittelt werden.
Checkliste zur Maßnahmenprüfung →