Wann diese Qualifizierung wirklich passt.
In Pflegebetrieben muss sauber zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtfortbildungen und einem weitergehenden Berufs- oder Spezialisierungsziel unterschieden werden. Förderpotenzial entsteht vor allem bei substanziell neuen Aufgabenprofilen.
Pflichtfortbildungen sind nicht förderfähig. Umfassende, zugelassene Spezialisierungen oder berufsabschlussbezogene Weiterbildungen können dagegen besonders stark gefördert werden.
Halten Sie fest, welche Aufgaben nach der Qualifizierung zusätzlich oder auf höherem Niveau übernommen werden. Bei reglementierten Tätigkeiten müssen Berufsrecht, Anerkennung und Förderrecht getrennt geprüft werden.