QCG-Förderung für ArbeitgeberRechtsstand Juli 2026 · Geprüft nach § 82 SGB III
Ablauf

QCG-Antrag: In fünf Schritten zur Entscheidung

Vom Qualifizierungsbedarf über den Arbeitgeberservice bis zur Bewilligung vor Kursstart.

Ein guter Antrag beginnt nicht mit Formularen, sondern mit einem nachvollziehbaren Qualifizierungsbedarf und einer passenden, zugelassenen Maßnahme.

  1. Rollen, Kompetenzlücke und betriebliches Ziel beschreiben
  2. Passende AZAV-Maßnahme und Bildungsträger auswählen
  3. Beratung mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
  4. Unterlagen, Maßnahmedaten und Begründung vollständig einreichen
  5. Bewilligung abwarten und erst danach verbindlich starten

Mit realistischem Vorlauf planen

Eine starre gesetzliche Sechs-Wochen-Frist gibt es nicht. In der Praxis brauchen Termin, Kursabgleich, Unterlagen und Entscheidung jedoch Zeit. Wir empfehlen deshalb sechs bis acht Wochen Vorlauf, bei komplexen Sammelanträgen mehr.

Häufigster vermeidbarer Fehler

Die Maßnahme wird gebucht oder begonnen, bevor die Förderung bewilligt ist. Planen Sie deshalb rückwärts vom gewünschten Kursstart.

Unterlagen nach Verantwortlichen sortieren

BeteiligterTypischer Beitrag
Fachbereich / HRKompetenzbedarf, Teilnehmende, Freistellung, Einsatzperspektive
BeschäftigteVorqualifikation, bisherige Förderung, Zustimmung und Lernvoraussetzungen
BildungsträgerCurriculum, Stunden, Zeitraum, Kosten und Maßnahmenzulassung
Agentur für ArbeitBeratung, Prüfung und verbindliche Förderentscheidung

Nach der Bewilligung beginnt der Transfer

Legen Sie vor Kursstart fest, wer Lernzeiten dokumentiert, bei Fehlzeiten reagiert und das Praxisprojekt im Betrieb begleitet. Änderungen an Termin, Maßnahme oder Teilnehmerkreis sollten früh mit den Beteiligten geklärt werden, statt stillschweigend vom bewilligten Plan abzuweichen.

Offizielle Quellen

FAQ

Fragen zu ablauf.

Darf der Kurs vor der Entscheidung starten?

Nein. Die Förderung muss vor Maßnahmenbeginn geklärt und bewilligt sein. Ein vorzeitiger Start gefährdet die Förderfähigkeit.

Kann der Arbeitgeber für mehrere Personen beantragen?

Ja, wenn Vergleichbarkeit hinsichtlich Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf besteht und die Beschäftigten oder die Betriebsvertretung einverstanden sind.