Die Förderung setzt sich aus Lehrgangskosten und einem möglichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten zusammen.
Regelsätze nach Unternehmensgröße
| Beschäftigte | Mögliche Kostenübernahme | Max. Entgeltzuschuss |
|---|---|---|
| Unter 50 | 100 % (soll) | bis zu 75 % |
| 50–499 | bis zu 50 % | 50 % |
| Ab 500 | bis zu 25 % | 25 % |
Wann höhere Sätze möglich sind
Eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder ein entsprechender Tarifvertrag kann die Beteiligung des Arbeitgebers um fünf Prozentpunkte reduzieren und den Entgeltzuschuss um fünf Prozentpunkte erhöhen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung können bis zu 100 Prozent Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt gefördert werden.
Bei Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten soll außerdem von einer Kostenbeteiligung an den Lehrgangskosten abgesehen werden, wenn die teilnehmende Person zu Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX ist.
Der Arbeitsentgelt-Zuschuss bezieht sich nicht automatisch auf das gesamte Monatsgehalt, sondern auf die kursbedingten Zeiten ohne Arbeitsleistung.
Beispielrechnung mit offengelegten Annahmen
Ein Unternehmen mit 32 Beschäftigten plant für drei Personen eine viermonatige Weiterbildung. Bei angenommenen Lehrgangskosten von 6.000 Euro pro Person ergäbe der Regelsatz rechnerisch bis zu 18.000 Euro für Lehrgangskosten. Verdienen die Teilnehmenden jeweils 3.200 Euro brutto im Monat und sind zu 50 Prozent freigestellt, läge der modellierte Entgeltzuschuss bei 14.400 Euro: 3 Personen × 3.200 Euro × 4 Monate × 50 Prozent Freistellung × 75 Prozent Fördersatz.
Das Beispiel berücksichtigt keine Sozialversicherungsanteile, Fahrkosten oder abweichenden förderfähigen Kurskosten. Es ist keine Prognose für einen konkreten Antrag.
Beschäftigtenzahl sauber bestimmen
Für die Größenklasse ist nicht nur das einzelne Team maßgeblich. Nach § 82 SGB III werden Beschäftigte des Unternehmens und bei Konzernzugehörigkeit des Konzerns berücksichtigt; Teilzeitkräfte werden mit gesetzlichen Faktoren gewichtet. Lassen Sie die Einstufung bei verbundenen Unternehmen vor der Budgetplanung klären.