Fördersätze

QCG-Förderhöhe 2026: Kurskosten und Arbeitsentgelt

Welche Zuschüsse nach § 82 SGB III je Betriebsgröße möglich sind – inklusive Sonderfällen und Rechenbeispiel.

Inhaltlich geprüft am 4. Oktober 2026.

Die Förderung setzt sich aus Lehrgangskosten und einem möglichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten zusammen.

Welche Fördersätze gelten nach Unternehmensgröße?

BeschäftigteMögliche KostenübernahmeMax. Entgeltzuschuss
Unter 50100 % (soll)bis zu 75 %
50–499bis zu 50 %50 %
Ab 500bis zu 25 %25 %

Wann höhere Sätze möglich sind

Eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder ein entsprechender Tarifvertrag kann die Beteiligung des Arbeitgebers um fünf Prozentpunkte reduzieren und den Entgeltzuschuss um fünf Prozentpunkte erhöhen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung können bis zu 100 Prozent Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt gefördert werden.

Bei Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten soll außerdem von einer Kostenbeteiligung an den Lehrgangskosten abgesehen werden, wenn die teilnehmende Person zu Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX ist.

Teilzeit richtig rechnen

Der Arbeitsentgelt-Zuschuss bezieht sich nicht automatisch auf das gesamte Monatsgehalt, sondern auf die kursbedingten Zeiten ohne Arbeitsleistung.

Beispielrechnung mit offengelegten Annahmen

Ein Unternehmen mit 32 Beschäftigten plant für drei Personen eine viermonatige Weiterbildung. Bei angenommenen Lehrgangskosten von 6.000 Euro pro Person ergäbe der Regelsatz rechnerisch bis zu 18.000 Euro für Lehrgangskosten. Verdienen die Teilnehmenden jeweils 3.200 Euro brutto im Monat und sind zu 50 Prozent freigestellt, läge der modellierte Entgeltzuschuss bei 14.400 Euro: 3 Personen × 3.200 Euro × 4 Monate × 50 Prozent Freistellung × 75 Prozent Fördersatz.

Das Beispiel berücksichtigt keine Sozialversicherungsanteile, Fahrkosten oder abweichenden förderfähigen Kurskosten. Es ist keine Prognose für einen konkreten Antrag.

Beschäftigtenzahl sauber bestimmen

Für die Größenklasse ist nicht nur das einzelne Team maßgeblich. Nach § 82 SGB III werden Beschäftigte des Unternehmens und bei Konzernzugehörigkeit des Konzerns berücksichtigt; Teilzeitkräfte werden mit gesetzlichen Faktoren gewichtet. Lassen Sie die Einstufung bei verbundenen Unternehmen vor der Budgetplanung klären.

Wie verändert die Beschäftigtenzahl die Budgetplanung?

Die gesetzlichen Grenzen liegen bei 50 und 500 Beschäftigten. Für § 82 zählen sämtliche Beschäftigte des Unternehmens und gegebenenfalls des Konzerns, nicht nur die Niederlassung oder das lernende Team. Teilzeit wird gesetzlich gewichtet. § 82 Absatz 6 SGB III.

Regelmäßige WochenarbeitszeitZählfaktor
Bis einschließlich 10 Stunden0,25
Über 10 bis einschließlich 20 Stunden0,50
Über 20 bis einschließlich 30 Stunden0,75
Über 30 Stunden1,00

Zählmodell: 40 Vollzeitkräfte, zehn Kräfte mit 20 Wochenstunden und vier mit 10 Wochenstunden ergeben rechnerisch 46 statt 54. Das Modell setzt voraus, dass alle Personen tatsächlich einzubeziehen sind und keine weiteren Beschäftigten im Unternehmen oder Konzern hinzukommen. Bei besonderen Beschäftigungsformen und der maßgeblichen Bezugsgröße die Agentur einbeziehen.

Grenzfall: Ein Standort mit 28 Personen gehört zu einem Konzern mit mehr als 500 Beschäftigten. Die kleine Niederlassung begründet nicht automatisch die Kleinbetriebsquote. Umgekehrt ist eine bloße Kopfzahl über 49 ohne Teilzeitgewichtung keine verlässliche Einordnung.

Wie hoch ist die Förderung in drei vergleichbaren Fällen?

Für alle folgenden Modelle gelten dieselben Annahmen: eine teilnehmende Person, 6.000 Euro förderfähige Lehrgangskosten, vier Monate, 3.200 Euro monatliches Brutto und 50 Prozent weiterbildungsbedingter Arbeitsausfall. Die betrachtete Bruttobasis beträgt 6.400 Euro. Sozialversicherungsanteile und weitere Kosten bleiben bewusst außerhalb dieser Vergleichsrechnung.

GrößenklasseLehrgangszuschuss im ModellEntgeltzuschuss im ModellRest aus Kurs und betrachteter Bruttobasis
Unter 506.000 € bei 100 %4.800 € bei 75 %1.600 €
50–4993.000 € bei 50 %3.200 € bei 50 %6.200 €
Ab 5001.500 € bei 25 %1.600 € bei 25 %9.300 €

Die letzten Werte sind keine vollständigen Arbeitgeberkosten. Sie zeigen nur die Restbelastung der betrachteten Kostenblöcke. Reguläre Arbeitszeit außerhalb der Freistellung, Vertretung, Kursnebenkosten und tatsächliche Abrechnung können anders ausfallen. Die Quoten beruhen auf § 82 Absätze 2 und 3; eine Bewilligung ist nicht vorweggenommen.

Was ändern Alter, Schwerbehinderung und betriebliche Vereinbarungen?

Bei weniger als 500 Beschäftigten soll die Arbeitgeberbeteiligung an Lehrgangskosten entfallen, wenn die Person bei Teilnahmebeginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert im gesetzlichen Sinne ist. Diese Regel erhöht nicht automatisch den Entgeltzuschuss. Bei abschlussbezogener Förderung wegen fehlenden Berufsabschlusses gelten gesonderte Voraussetzungen.

Modellfall mit 120 Beschäftigten: Für eine 47-jährige Person mit denselben Kurs- und Entgeltannahmen können 6.000 Euro Lehrgangszuschuss und regulär 3.200 Euro Entgeltzuschuss angesetzt werden. Die Entgeltquote wird nicht allein wegen des Alters auf 100 Prozent erhöht. Bei einem Unternehmen ab 500 greift diese Alters-Sonderregel nicht.

Modellfall mit Weiterbildungsvereinbarung: Bei 120 Beschäftigten kann eine einschlägige Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag mit betriebsbezogener Weiterbildung die Lehrgangsquote von 50 auf 55 Prozent und den Entgeltzuschuss von 50 auf 55 Prozent erhöhen. Das bedeutet fünf Prozentpunkte, nicht fünf Prozent des bisherigen Zuschusses. Im Vergleichsmodell wären das 3.300 und 3.520 Euro. Allgemeine Tarifbindung ohne entsprechenden Weiterbildungsinhalt genügt nicht automatisch. § 82 Absätze 2–4.

Welche Kosten sind vom Fördersatz zu trennen?

Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bezieht sich auf weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung. Die gesetzliche Bemessungsgrundlage umfasst auch den darauf entfallenden pauschalen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Ein vereinfachter Rechner nur mit Monatsbrutto bildet deshalb nicht die gesamte Abrechnung ab.

Neben Lehrgangskosten können nach den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Weiterbildungskosten relevant sein, beispielsweise zusätzliche Fahr- oder Kinderbetreuungskosten. Nicht jede ohnehin vorhandene Ausgabe wird durch einen Kurs förderfähig. Die Kostenarten regeln §§ 83–87 SGB III; konkrete Erstattung und Nachweise mit der Agentur abstimmen.

BudgetpositionVor der Entscheidung klären
KursentgeltGesamtkosten, förderfähiger Anteil und mögliche Prüfungs-/Materialkosten
ArbeitsausfallTatsächlicher Ausfallplan statt pauschal „50 Prozent Teilzeitkurs“
LohnabrechnungBerücksichtigungsfähiges Entgelt und pauschale Sozialversicherungsanteile
Zusätzliche KostenEntstehen sie erst durch die Weiterbildung und welche Nachweise werden benötigt?
OrganisationWer übernimmt Vertretung, Transferbegleitung und nicht geförderte Kosten?

Entscheidungsregel: Erst einen fachlich passenden Kurs auswählen, dann mehrere Finanzierungsvarianten vergleichen. Wenn nur eine kleine Kompetenzlücke besteht, ist ein umfangreicher Kurs nicht allein wegen der höheren absoluten Fördersumme sinnvoll. Nutzen Sie Kursauswahl und Curriculum-Mapping sowie den Förderrechner. Für Nettoentgeltersatz mit Arbeitgeberfinanzierung gelten die eigenen Regeln des Qualifizierungsgeldes.

Offizielle Quellen

FAQ

Fragen zu fördersätze.

Sind 100 Prozent Kurskosten garantiert?

Nein. Bei Betrieben unter 50 Beschäftigten soll nach § 82 SGB III von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers abgesehen werden. Die konkrete Bewilligung bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Gilt die Betriebsgröße oder Unternehmensgröße?

Bei der Größenbestimmung werden sämtliche Beschäftigte des Unternehmens und – bei Konzernzugehörigkeit – die Beschäftigten des Konzerns berücksichtigt. Teilzeitkräfte werden nach gesetzlichen Faktoren gewichtet.