QCG-Förderung für ArbeitgeberRechtsstand Juli 2026 · Geprüft nach § 82 SGB III
Branchen-Förderung

Geförderte Weiterbildung für Pflegebetriebe

Pflegehilfskräfte qualifizieren, Fachkräfte spezialisieren und digitale Prozesse im Bestand verankern.

Modellbetrieb

30 Beschäftigte, 3 Teilnehmende.

Beispielannahme: 4.500 € Kurskosten pro Person, 4 Monate Laufzeit, durchschnittlich 3.200 € Bruttogehalt und 50 Prozent Freistellung.

Das Beispiel veranschaulicht die Größenstaffel. Es bildet keinen konkreten Betrieb, Kurs oder bewilligten Fall ab.

Möglicher Gesamtzuschussbis zu 27.900 €
Kurskosten · 100 %13.500 €
Arbeitsentgelt · 75 %14.400 €

Unverbindliche Modellrechnung, keine Förderzusage.

Eigenes Szenario berechnen
Was sich verändert

Der Branchenname allein begründet keine Förderung.

In Pflegebetrieben treffen Personalmangel, steigende Dokumentationsanforderungen und neue digitale Arbeitsmittel direkt auf knappe Dienstpläne. Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur, welcher Kurs fachlich passt, sondern ob Lernzeit, Praxisbegleitung und künftiger Einsatz gemeinsam geplant sind.

Wichtige Abgrenzung

Pflichtfortbildungen und berufsrechtlich zwingende Schulungen sind nicht mit freiwilliger, förderfähiger Kompetenzentwicklung gleichzusetzen.

Betroffene Rollen

Wo Qualifizierungsbedarf häufig konkret wird.

  • Pflegehilfskräfte mit Potenzial für einen anerkannten Abschluss
  • Fachkräfte mit neuer Anleitungs-, Qualitäts- oder Koordinationsaufgabe
  • Verwaltungsbeschäftigte bei digitaler Dokumentation und Prozessumstellung
Passende Themen

Weiterbildungen für typische Veränderungen.

Der konkrete Kurs wird nach Rolle, Kompetenzlücke, Lernformat und Zeitfenster ausgewählt.

3–6 Monatehybrid · berufsbegleitend

Weiterbildung in Pflege und Gesundheit

Beschäftigte spezialisieren, Nachwuchs entwickeln und vorhandene Teams nachhaltig stärken.

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1–4 Monateonline · Teilzeit

Digitale Verwaltung und Office-Management

Büroprozesse digitalisieren, M365 produktiv nutzen und Zusammenarbeit im Betrieb systematisieren.

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Umsetzung im Betrieb

Drei Schritte vor der Kursanfrage.

  1. Zielrolle und rechtliche Grenzen der künftigen Tätigkeit festlegen.
  2. Lern-, Praxis- und Schichtzeiten mit Pflegedienstleitung und Team planen.
  3. Abschluss, Maßnahmenzulassung und Einsatzperspektive gemeinsam prüfen.
Beispielhafte Einordnung

Für eine Hilfskraft mit langjähriger Erfahrung kann ein abschlussbezogener Weg sinnvoller sein als mehrere unverbundene Kurzfortbildungen. Für eine Fachkraft mit neuer Praxisanleitung muss dagegen die konkrete Zusatzrolle im Mittelpunkt stehen.

Nachweise

Was den Bedarf für Dritte verständlich macht.

  • heutige und künftige Tätigkeitsbeschreibung
  • Dienstplan- und Vertretungskonzept
  • Nachweise zu Vorqualifikation und Berufserfahrung

Diese Unterlagen sind keine pauschale gesetzliche Dokumentenliste. Sie helfen, Bedarf, Maßnahme und Freistellungsplanung im Beratungsgespräch nachvollziehbar zusammenzubringen.

Vom Branchenthema zum Antrag

Nicht die Branche wird gefördert – der konkrete Bedarf.

Beschreiben Sie, welche Aufgaben sich im Betrieb verändern und welche Kompetenzen die betroffenen Beschäftigten dafür benötigen.

Freistellung realistisch planen

Berufsbegleitende Formate reduzieren den operativen Ausfall. Für die Modellrechnung sollten nur die tatsächlichen weiterbildungsbedingten Zeiten angesetzt werden.

Maßnahme vor Antrag genau prüfen

Träger und konkrete Maßnahme müssen zugelassen sein. Erst wenn Kurs, Zielgruppe und Bedarf zusammenpassen, lohnt der formale Schritt mit dem Arbeitgeberservice.

Offizielle Grundlage

FAQ

Fragen aus Pflege & Gesundheit.

Wie hoch ist die Förderung in Pflege & Gesundheit?

Die Branche selbst bestimmt den Fördersatz nicht. Entscheidend sind insbesondere Unternehmensgröße, Beschäftigte, Weiterbildung und weitere gesetzliche Voraussetzungen.

Können mehrere Beschäftigte gemeinsam gefördert werden?

Ja. Bei vergleichbarem Qualifizierungsbedarf kann ein Sammelantrag möglich sein. Die Agentur für Arbeit kann Leistungen maßnahmebezogen als Gesamtleistung bewilligen.

Ist das Rechenbeispiel ein Angebot?

Nein. Es ist eine Modellrechnung mit transparenten Annahmen. Konkrete Kurskosten und Fördersätze ergeben sich erst nach Auswahl einer zugelassenen Maßnahme und Prüfung durch die Agentur für Arbeit.