Die gesetzlichen Regelsätze bilden den Ausgangspunkt.
In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll in der Regel keine Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten verlangt werden. Bei 50 bis 499 Beschäftigten trägt der Arbeitgeber regelmäßig 50 Prozent, ab 500 Beschäftigten 75 Prozent. Der Rechner übersetzt diese Arbeitgeberbeteiligung in die entsprechende Kostenübernahme.
Warum das Ergebnis eine Schätzung bleibt
Der Rechner kennt weder die konkrete Maßnahmenzulassung noch die individuelle Förderfähigkeit der Beschäftigten. Auch Fahrkosten, Kinderbetreuung, behinderungsbedingte Mehraufwendungen und weitere mögliche Leistungen sind nicht enthalten.
So wird gerechnet
Kurszuschuss
Teilnehmende × Monate × 1.500 € × Fördersatz
Entgeltzuschuss
Teilnehmende × Monatsbrutto × Monate × Freistellungsanteil × Fördersatz
Das Ergebnis zeigt eine Obergrenze innerhalb dieser Annahmen, keine erwartete Auszahlung. Ein dreimonatiger Kurs kann in der Realität deutlich mehr oder weniger als 4.500 Euro kosten. Ersetzen Sie die Modellannahme deshalb durch das konkrete Angebot, sobald es vorliegt.
Der Schalter für einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung erhöht beide Regelsätze im Modell um fünf Prozentpunkte. Der Schalter für eine abschlussbezogene Weiterbildung bildet vereinfachend eine mögliche 100-Prozent- Konstellation ab. Ob diese Sonderregel tatsächlich greift, muss individuell geprüft werden.
Im Fördercheck ergänzen Sie Branche, Thema und Zeitfenster. Daraus entsteht eine qualifizierte Anfrage, die wir mit passenden AZAV-Bildungspartnern abgleichen.