QCG-Rechner 2026

Ihr mögliches Fördervolumen – transparent modelliert.

Variieren Sie Unternehmensgröße, Weiterbildungsdauer, Teilnehmende, Gehalt und Freistellung. Tragen Sie die gesamten förderfähigen Lehrgangskosten pro Person ein. Die voreingestellten 6.000 Euro sind eine frei veränderbare Modellannahme, kein Marktpreis.

Was der Rechner zeigt

Lehrgang plus Freistellung.

Die QCG-Förderung kann zwei Kostenblöcke abfedern: Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt für kursbedingte Ausfallzeiten.

1
Regelsatz nach Größe

Unter 50, 50–499 oder ab 500 Beschäftigte – verbundene Unternehmen werden zusammen betrachtet.

2
Tatsächliche Freistellung

Der Entgeltzuschuss bezieht sich nur auf die weiterbildungsbedingten Zeiten ohne Arbeitsleistung.

3
Sonderkonstellationen

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und fehlender Berufsabschluss können die Förderung erhöhen.

Unverbindliche Modellrechnungbis zu 43.200 €
Geschätzte Kurskosten · 100 %24.000 €
Arbeitsentgelt · 75 %19.200 €
Verbleibender Anteil im Modell6.400 €

Kursansatz: 6.000 € insgesamt pro Person. Der verbleibende Anteil umfasst nur Kurskosten und die betrachtete Bruttobasis. Der tatsächliche Zuschuss richtet sich nach Kursangebot, Freistellung und Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Sozialversicherungsanteile und weitere Kosten sind nicht enthalten.

Gleiche Voraussetzungen für alle Teilnehmenden angenommen. Unterschiedliche Gehälter oder Sonderfälle bitte getrennt rechnen. Kein Qualifizierungsgeld-Rechner.

Förderfähigkeit persönlich prüfen
Rechner verstehen

Die gesetzlichen Regelsätze bilden den Ausgangspunkt.

In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll in der Regel keine Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten verlangt werden. Bei 50 bis 499 Beschäftigten trägt der Arbeitgeber regelmäßig 50 Prozent, ab 500 Beschäftigten 75 Prozent. Der Rechner übersetzt diese Arbeitgeberbeteiligung in die entsprechende Kostenübernahme.

Warum das Ergebnis eine Schätzung bleibt

Der Rechner kennt weder die konkrete Maßnahmenzulassung noch die individuelle Förderfähigkeit der Beschäftigten. Auch Fahrkosten, Kinderbetreuung, behinderungsbedingte Mehraufwendungen und weitere mögliche Leistungen sind nicht enthalten.

So wird gerechnet

Kurszuschuss
Teilnehmende × gesamte Lehrgangskosten pro Person × Fördersatz

Entgeltzuschuss
Teilnehmende × Monatsbrutto × Monate × Freistellungsanteil × Fördersatz

Das Ergebnis zeigt eine Obergrenze innerhalb dieser Annahmen, keine erwartete Auszahlung. Ein dreimonatiger Kurs kann in der Realität deutlich mehr oder weniger als 4.500 Euro kosten. Ersetzen Sie die Modellannahme deshalb durch das konkrete Angebot, sobald es vorliegt.

Der Schalter für einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung erhöht die Fördersätze im Modell um bis zu fünf Prozentpunkte, höchstens auf 100 Prozent. Der Schalter für eine abschlussbezogene Weiterbildung bildet vereinfachend eine mögliche 100-Prozent- Konstellation ab. Ob diese Sonderregel tatsächlich greift, muss individuell geprüft werden.

Vom Modell zur echten Einschätzung

Im Fördercheck erfassen Sie Unternehmensgröße, Teilnehmerzahl, Weiterbildungsthema und gewünschte Dauer. Branche, Starttermin und weitere Anforderungen klären wir anschließend persönlich, bevor wir passende AZAV-Bildungspartner vorschlagen.

Rechtsgrundlage und Prüfstand

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FAQ

Fragen zum Förderrechner.

Ist das Rechnergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner bildet die gesetzlichen Regelsätze als Modell ab. Die Agentur für Arbeit entscheidet über Förderfähigkeit, Umfang und förderfähige Kosten im Einzelfall.

Was bedeutet Arbeitsentgelt-Zuschuss?

Er bezieht sich auf das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt für Zeiten, in denen Beschäftigte wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen. Der tatsächliche Umfang richtet sich nach der Freistellung.

Werden Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt?

Diese Modellrechnung zeigt nur Lehrgangskosten und anteiliges Bruttoarbeitsentgelt. Mögliche pauschale Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind nicht eingerechnet.

Inhalt und verlinkte Quellen geprüft am .

Wie lässt sich das Ergebnis sinnvoll verwenden?

Der Rechner modelliert Lehrgangszuschuss und Arbeitsentgeltzuschuss nach § 82. Er prüft weder Förderfähigkeit noch Kursqualität. Geben Sie zunächst den tatsächlichen gesamten förderfähigen Kurspreis je Person, die Dauer und den realen weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall ein. Die voreingestellten 6.000 Euro sind eine Annahme.

Kontrollrechnung: Eine Person, 6.000 Euro Kurskosten, vier Monate, 3.200 Euro Brutto, 50 Prozent Ausfall und unter 50 Beschäftigte ergeben im Modell 6.000 Euro Kurszuschuss plus 4.800 Euro Entgeltzuschuss. Aus 12.400 Euro betrachteten Kurs- und Ausfallkosten bleiben 1.600 Euro. Das sind weder das volle Arbeitgeberbudget noch eine zugesagte Erstattung.

EingabeHäufiger FehlerRichtig vorbereiten
BeschäftigtenklasseNur die eigene Filiale zählenUnternehmen/Konzern und gesetzliche Teilzeitgewichtung prüfen
KurskostenMonatspreis als Gesamtpreis eingebenFörderfähigen Gesamtbetrag je Person aus dem Angebot verwenden
FreistellungKurs läuft in Teilzeit, also pauschal 50 ProzentTatsächlich ausfallende Arbeitszeit anhand des Stundenplans ermitteln
Sonderfälle45+ erhöht angeblich auch die LohnquoteSonderregel betrifft Lehrgangskosten, nicht automatisch Arbeitsentgelt
GruppeUnterschiedliche Gehälter und Voraussetzungen zusammenfassenGetrennte Szenarien je vergleichbarer Teilgruppe berechnen

Was zeigt eine Veränderung der Freistellung?

Bei gleichbleibendem Kursgesamtpreis verändert eine höhere Freistellung den modellierten Entgeltzuschuss, nicht automatisch den Lehrgangszuschuss. Für eine Person mit 3.200 Euro Monatsbrutto und vier Monaten ergeben sich bei 75 Prozent Entgeltquote folgende Vergleichswerte:

Weiterbildungsbedingter AusfallBetrachtete BruttobasisModellierter Entgeltzuschuss
25 Prozent3.200 €2.400 €
50 Prozent6.400 €4.800 €
100 Prozent12.800 €9.600 €

Die Tabelle ist eine Rechenhilfe. Der Ausfall muss zur tatsächlichen Weiterbildung passen und kann nicht beliebig zur Erhöhung der Förderung gewählt werden. Vertretung, Arbeitsorganisation und Lernbelastung sind gemeinsam zu planen.

Welche Grenzen hat die Modellrechnung?

Pauschale Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind in der gesetzlichen Entgeltbemessung relevant, werden hier aber nicht berechnet. Auch zusätzliche Fahr-, Betreuungs-, Material- oder Organisationskosten sind nicht enthalten. „Verbleibender Anteil“ bedeutet deshalb nur Restbetrag aus den ausdrücklich betrachteten Kurskosten und der Bruttobasis.

Die Option zum fehlenden Berufsabschluss setzt die Voraussetzungen nach § 81 Absatz 2 voraus. Sie ist keine pauschale 100-Prozent-Zusage für jeden Kurs ohne vorhandenen Abschluss. Ebenso muss eine Betriebsvereinbarung oder Tarifregelung die berufliche Weiterbildung tatsächlich betreffen. § 82 SGB III, § 81 SGB III.

Für die nächste Entscheidung: Förderhöhe und Sonderfälle, formale Voraussetzungen, passenden Kurs auswählen. Qualifizierungsgeld basiert auf pauschalierten Nettoentgeltdifferenzen und ist in diesem Rechner nicht enthalten.