QCG-Förderung für ArbeitgeberRechtsstand Juli 2026 · Geprüft nach § 82 SGB III
Förderfähigkeit

QCG-Voraussetzungen: Wann eine Weiterbildung förderfähig ist

Die fünf zentralen Voraussetzungen aus § 82 SGB III, verständlich und praxisnah eingeordnet.

Fünf gesetzliche Kernkriterien entscheiden darüber, ob eine Anpassungsqualifizierung nach § 82 SGB III grundsätzlich infrage kommt.

  1. Kompetenzaufbau über kurzfristige Arbeitsplatzanpassung hinaus
  2. Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück
  3. Keine Förderung nach § 82 in den letzten zwei Jahren
  4. Die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden
  5. Träger und Maßnahme sind für die Förderung zugelassen

Klare Ausschlüsse

Gesetzlich verpflichtende Schulungen sind ausgeschlossen. Auch eine kurze Produktschulung oder Einweisung in ein einzelnes Tool reicht regelmäßig nicht aus.

Was AZAV-Zulassung bedeutet

Für die Basisförderung müssen sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme zugelassen sein. Fragen Sie deshalb nicht nur nach einem allgemeinen Trägerzertifikat, sondern nach der Zulassung und Maßnahmennummer des konkreten Kurses.

Der 90-Sekunden-Selbstcheck

  • Können Sie die veränderte Tätigkeit und die fehlende Kompetenz in je einem Satz erklären?
  • Umfasst die konkrete Maßnahme nachweislich mehr als 120 Stunden?
  • Liegen Trägerzulassung und Zulassung der konkreten Maßnahme vor?
  • Sind Berufsabschluss und letzte Förderung der Beschäftigten geklärt?
  • Ist ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber zu dieser Schulung gesetzlich verpflichtet ist?

Ein „Nein“ bedeutet nicht automatisch Ablehnung. Es zeigt, welche Information vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeberservice fehlt.

Offizielle Quellen

FAQ

Fragen zu förderfähigkeit.

Sind 120 Stunden ausreichend?

Der Umfang muss mehr als 120 Stunden betragen. Zusätzlich müssen alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die Zulassung von Träger und Maßnahme.

Ist jede AZAV-Weiterbildung automatisch förderfähig?

Nein. Die Zulassung ist notwendig, aber nicht allein ausreichend. Auch Beschäftigte, Inhalt, zeitliche Voraussetzungen und betrieblicher Bedarf werden geprüft.