Potenzial berechnen
Größe, Dauer, Teilnehmende und Freistellung modellieren.
Wir prüfen Ihr Weiterbildungsvorhaben und vermitteln passende AZAV-Bildungspartner. Für Unternehmen ist unser Service kostenfrei.
*Bei kleinen Unternehmen in passenden Konstellationen. Die Agentur für Arbeit entscheidet jeden Antrag individuell.
Förderhöhe einschätzen, Weiterbildungsbedarf klären und passende Angebote finden – mit den nötigen Unterlagen für den Antrag.
Vorhaben prüfen lassenGröße, Dauer, Teilnehmende und Freistellung modellieren.
Aufgabenwandel und Kompetenzlücke konkret beschreiben.
Lernziel und Format mit AZAV-Angeboten abgleichen.
Nachweise und Argumentation nachvollziehbar strukturieren.
Keine endlose Kursliste: Themen und Maßnahmen werden entlang von Ziel, Format, Umfang und Fördervoraussetzungen eingeordnet.
Modellannahme für Kurskosten: 1.500 € pro Monat und Person. Der tatsächliche Zuschuss richtet sich nach Kursangebot, Freistellung und Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Sozialversicherungsanteile und weitere Kosten sind nicht enthalten.
Förderfähigkeit persönlich prüfenDas Gesetz staffelt die Beteiligung an Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt nach der Unternehmensgröße.
Keine Kursdatenbank ohne Kontext: Jede Themenseite ordnet Ziel, Zielgruppe und Förderfähigkeit verständlich ein.
Generative KI, Automatisierung und digitale Prozesse im Unternehmen sicher und produktiv einsetzen.
Büroprozesse digitalisieren, M365 produktiv nutzen und Zusammenarbeit im Betrieb systematisieren.
Projekte planbar steuern, Teams koordinieren und Veränderung im Unternehmen wirksam begleiten.
Beschäftigte spezialisieren, Nachwuchs entwickeln und vorhandene Teams nachhaltig stärken.
Beschäftigte auf Automatisierung, digitale Steuerung und neue technische Anforderungen vorbereiten.
CRM, digitale Beratung und KI-gestützte Kommunikation als belastbaren Vertriebsprozess etablieren.
Digitale Risiken erkennen, Informationssicherheit organisieren und Beschäftigte für sichere Prozesse qualifizieren.
Ressourcen effizient einsetzen, Energieverbräuche bewerten und nachhaltige Prozesse im Betrieb umsetzen.
Personalprozesse digitalisieren, Fachkräfte gezielter gewinnen und Beschäftigtenentwicklung systematisch steuern.
Branchenbeispiele verbinden Förderlogik mit typischen Rollen, Qualifizierungsbedarfen und realistischen Modellrechnungen.
Das Qualifizierungschancengesetz ist die verbreitete Bezeichnung für den erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter. Die heutigen Förderregeln stehen insbesondere in § 82 SGB III.
Unternehmen können ihre Beschäftigten weiterqualifizieren und dabei einen Teil oder – in bestimmten Konstellationen – die gesamten Lehrgangskosten fördern lassen. Zusätzlich kann die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten zahlen.
Das QCG ist kein automatischer Rabatt. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Maßnahme, Träger, Beschäftigte und betrieblicher Bedarf werden im Einzelfall geprüft.
Eine passende Förderung kann drei Ziele verbinden: Sie reduziert die direkte Investition in Weiterbildung, kann weiterbildungsbedingte Ausfallkosten teilweise abfedern und entwickelt vorhandene Beschäftigte für neue Aufgaben. So wird aus einem Zuschuss eine tragfähige Personal- und Transformationsentscheidung.
Die finanzielle Entlastung ist ein wichtiger betrieblicher Effekt, aber kein eigenständiger Fördergrund. Entscheidend bleibt ein echter Kompetenzaufbau, der Beschäftigungsfähigkeit erhält oder steigert. Wer Aufgabenwandel, Skill-Gap und Kursinhalt sauber verbindet, schafft die bessere Grundlage für die Einzelfallentscheidung.
Typische Einwände und starke Nachweise →Unsere Inhalte orientieren sich am geltenden Gesetzestext und den Informationen der Bundesagentur für Arbeit. Maßgeblich bleibt immer die individuelle Auskunft der zuständigen Agentur.
Transparent, ohne Förderversprechen und auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regeln.
Für Unternehmen ist unser Service kostenfrei. Wir werden von einem passenden AZAV-Bildungspartner vergütet, wenn eine Weiterbildung zustande kommt. Diese Vermittlungsrolle legen wir transparent offen.
Nein. Die Förderung ist eine Ermessensleistung und wird von der zuständigen Agentur für Arbeit im Einzelfall bewilligt. Unser Fördercheck ist deshalb eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Grundsätzlich Unternehmen jeder Größe. Die Höhe der möglichen Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Beschäftigtenzahl. Verbundene Unternehmen und Konzerne werden bei der Größenbestimmung zusammen betrachtet.
Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen und ebenso wie der Träger für die Förderung zugelassen sein. Gesetzlich verpflichtende Schulungen sind ausgeschlossen.
Die Förderung wird gemeinsam mit dem Betrieb und der Agentur für Arbeit abgestimmt. Bei vergleichbaren Qualifizierungsbedarfen mehrerer Beschäftigter kann der Arbeitgeber einen Sammelantrag stellen.
Der Antrag muss grundsätzlich vor Teilnahmebeginn gestellt werden. Für eine sichere Finanzierung sollte die Förderung vor dem Start schriftlich geklärt sein. Sechs bis acht Wochen Vorbereitung sind eine Planungsempfehlung, keine gesetzliche Frist oder garantierte Bearbeitungszeit.
In zwei Minuten zur ersten Einschätzung – kostenfrei, unverbindlich und ohne Förderversprechen.