QCG-Förderung für den deutschen Mittelstand

Weiterbildung fördern lassen.Wir helfen Unternehmen, QCG-Förderung zu erhalten.

Wir prüfen Ihr Weiterbildungsvorhaben und vermitteln passende AZAV-Bildungspartner. Für Unternehmen ist unser Service kostenfrei.

Für Unternehmen jeder GrößeOnline-Fördercheck in 2 MinutenBundesweit und kostenfrei
100 %Lehrgangskosten möglich*
75 %Arbeitsentgelt möglich*
mehr als 120 Stundengesetzlicher Mindestumfang
2 Min.für den Online-Fördercheck

*Bei kleinen Unternehmen in passenden Konstellationen. Die Agentur für Arbeit entscheidet jeden Antrag individuell.

So unterstützen wir Sie

Ihr Weg zur passenden Weiterbildung.

Förderhöhe einschätzen, Weiterbildungsbedarf klären und passende Angebote finden – mit den nötigen Unterlagen für den Antrag.

Vorhaben prüfen lassen
01

Potenzial berechnen

Größe, Dauer, Teilnehmende und Freistellung modellieren.

Rechner öffnen →
02

Bedarf begründen

Aufgabenwandel und Kompetenzlücke konkret beschreiben.

QCG verstehen →
Passende Weiterbildung finden

Relevant für die Aufgabe. Passend zur Förderung.

Keine endlose Kursliste: Themen und Maßnahmen werden entlang von Ziel, Format, Umfang und Fördervoraussetzungen eingeordnet.

Ihre mögliche QCG-FörderungModell
01Potenzial berechnen
Unverbindliche Modellrechnungbis zu 24.300 €
Geschätzte Kurskosten · 100 %13.500 €
Arbeitsentgelt · 75 %10.800 €

Modellannahme für Kurskosten: 1.500 € pro Monat und Person. Der tatsächliche Zuschuss richtet sich nach Kursangebot, Freistellung und Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Sozialversicherungsanteile und weitere Kosten sind nicht enthalten.

Förderfähigkeit persönlich prüfen
02Passende Weiterbildung finden
Unverbindlich · Entscheidung durch die Agentur für Arbeit
Förderlogik

Je kleiner das Unternehmen, desto höher der Regelsatz.

Das Gesetz staffelt die Beteiligung an Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt nach der Unternehmensgröße.

UnternehmensgrößeMögliche KostenübernahmeMax. Entgeltzuschuss
50–499 Beschäftigtebis zu 50 %50 %
Ab 500 Beschäftigtebis zu 25 %25 %
QCG kompakt erklärt

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ist die verbreitete Bezeichnung für den erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter. Die heutigen Förderregeln stehen insbesondere in § 82 SGB III.

Unternehmen können ihre Beschäftigten weiterqualifizieren und dabei einen Teil oder – in bestimmten Konstellationen – die gesamten Lehrgangskosten fördern lassen. Zusätzlich kann die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten zahlen.

Wichtig:

Das QCG ist kein automatischer Rabatt. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Maßnahme, Träger, Beschäftigte und betrieblicher Bedarf werden im Einzelfall geprüft.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Sie geht über eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus.
  • Träger und Maßnahme sind für die Förderung zugelassen.
  • Der letzte Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
  • In den letzten zwei Jahren wurde keine Weiterbildung nach dieser Vorschrift gefördert.

Warum sich das für Arbeitgeber lohnt

Eine passende Förderung kann drei Ziele verbinden: Sie reduziert die direkte Investition in Weiterbildung, kann weiterbildungsbedingte Ausfallkosten teilweise abfedern und entwickelt vorhandene Beschäftigte für neue Aufgaben. So wird aus einem Zuschuss eine tragfähige Personal- und Transformationsentscheidung.

Die finanzielle Entlastung ist ein wichtiger betrieblicher Effekt, aber kein eigenständiger Fördergrund. Entscheidend bleibt ein echter Kompetenzaufbau, der Beschäftigungsfähigkeit erhält oder steigert. Wer Aufgabenwandel, Skill-Gap und Kursinhalt sauber verbindet, schafft die bessere Grundlage für die Einzelfallentscheidung.

Typische Einwände und starke Nachweise →

Offizielle Quellen

Unsere Inhalte orientieren sich am geltenden Gesetzestext und den Informationen der Bundesagentur für Arbeit. Maßgeblich bleibt immer die individuelle Auskunft der zuständigen Agentur.

FAQ

Die wichtigsten Fragen vor dem Fördercheck.

Transparent, ohne Förderversprechen und auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regeln.

Was kostet die Beratung durch Förderchance?

Für Unternehmen ist unser Service kostenfrei. Wir werden von einem passenden AZAV-Bildungspartner vergütet, wenn eine Weiterbildung zustande kommt. Diese Vermittlungsrolle legen wir transparent offen.

Ist die QCG-Förderung garantiert?

Nein. Die Förderung ist eine Ermessensleistung und wird von der zuständigen Agentur für Arbeit im Einzelfall bewilligt. Unser Fördercheck ist deshalb eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Welche Unternehmen können die Förderung nutzen?

Grundsätzlich Unternehmen jeder Größe. Die Höhe der möglichen Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Beschäftigtenzahl. Verbundene Unternehmen und Konzerne werden bei der Größenbestimmung zusammen betrachtet.

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen und ebenso wie der Träger für die Förderung zugelassen sein. Gesetzlich verpflichtende Schulungen sind ausgeschlossen.

Wer stellt den Antrag?

Die Förderung wird gemeinsam mit dem Betrieb und der Agentur für Arbeit abgestimmt. Bei vergleichbaren Qualifizierungsbedarfen mehrerer Beschäftigter kann der Arbeitgeber einen Sammelantrag stellen.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss grundsätzlich vor Teilnahmebeginn gestellt werden. Für eine sichere Finanzierung sollte die Förderung vor dem Start schriftlich geklärt sein. Sechs bis acht Wochen Vorbereitung sind eine Planungsempfehlung, keine gesetzliche Frist oder garantierte Bearbeitungszeit.

Nächster Schritt

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Unternehmen?

In zwei Minuten zur ersten Einschätzung – kostenfrei, unverbindlich und ohne Förderversprechen.

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