QCG-Förderhöhe 2026: Kurskosten und Arbeitsentgelt
Welche Zuschüsse nach § 82 SGB III je Betriebsgröße möglich sind – inklusive Sonderfällen und Rechenbeispiel.
Kapitel lesen →Wie Arbeitgeber mit § 82 SGB III Weiterbildung finanzierbarer machen, Beschäftigte für veränderte Aufgaben entwickeln und den Förderzweck gegenüber der Agentur nachvollziehbar belegen.
Jede Seite beantwortet eine konkrete Suchfrage und führt zu den offiziellen Quellen.
Welche Zuschüsse nach § 82 SGB III je Betriebsgröße möglich sind – inklusive Sonderfällen und Rechenbeispiel.
Kapitel lesen →Die fünf zentralen Voraussetzungen aus § 82 SGB III, verständlich und praxisnah eingeordnet.
Kapitel lesen →Vom Qualifizierungsbedarf über den Arbeitgeberservice bis zur Bewilligung vor Kursstart.
Kapitel lesen →Die Weiterbildungsförderung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, auf Digitalisierung, Transformation und veränderte Qualifikationsanforderungen zu reagieren.
Entscheidend ist ein echter beruflicher Kompetenzaufbau. Eine geförderte Maßnahme darf sich nicht auf eine kurzfristige Einweisung für den aktuellen Arbeitsplatz beschränken.
Die mögliche Liquiditätsentlastung ist eine Folge der Förderung, aber nicht ihr Zweck. Tragfähig wird ein Vorhaben durch die Verbindung von Aufgabenwandel, Kompetenzlücke, passender Weiterbildung und realistischer Beschäftigungsperspektive.
Die Förderung ist regelmäßig eine Ermessensleistung. Nach der aktuellen Fachlichen Weisung darf bei § 82 zwar keine Notwendigkeitsprüfung wie bei § 81 erfolgen. Die Agentur prüft aber Zweckmäßigkeit, Beschäftigungsfähigkeit, Einzelfall und wirtschaftliche Mittelverwendung.
Schwach sind allgemeine Digitalisierungsaussagen, fachfremde Kurse ohne künftiges Aufgabenprofil und rein betriebsinterne Kurzschulungen. Stark sind konkrete Vorher-Nachher-Aufgaben, passende Kursmodule, eine geplante Weiterbeschäftigung und überbetrieblich verwertbare Kompetenzen.
Ablehnungsgründe und Begründungsstrategie im Detail →Im Alltag wird „QCG“ häufig als Sammelbegriff verwendet. Für eine konkrete Planung muss jedoch die Rechtsgrundlage klar sein. Die hier beschriebenen, nach Unternehmensgröße gestaffelten Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt gehören zur Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III.
Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist ein anderes Instrument für Betriebe mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft. Es folgt eigenen Voraussetzungen und ersetzt während der Weiterbildung einen Teil des Nettoentgelts; die Weiterbildungskosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Im Erstgespräch sollte deshalb zuerst geklärt werden, welches Instrument zum Vorhaben passt.
Ausgeschlossen sind insbesondere Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Auch kurze, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen erfüllen die Voraussetzungen nicht.
Der Begriff QCG wird heute vor allem als Kurzbezeichnung für die ausgeweitete Weiterbildungsförderung Beschäftigter verwendet. Die maßgeblichen Regeln stehen insbesondere in § 82 SGB III.
Ja. Eine einzelne beschäftigte Person kann im Individualverfahren gefördert werden. Ein Sammelantrag ist möglich, wenn mehrere Beschäftigte einen vergleichbaren Qualifizierungsbedarf haben.
Ja. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kann die Maßnahme flexibel in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.